Gültig ab: 1. Januar 2025
Gültig ab: 1. Januar 2025
Diese Richtlinie zum Datenschutz bei Kindern ergänzt die Autodesk-Datenschutzerklärung. Sie enthält konkrete Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern und Schülern durch uns und gilt für:
(1) Benutzer von Tinkercad, unabhängig vom Alter, und
(2) Personen, die an einer Schule der Primär- oder Sekundärstufe oder an einer anderen Bildungseinrichtung (der „Bildungsträger“) angemeldet sind und unsere Produkte oder Cloud-basierten Dienste nutzen, die in einem K-12-Bildungsumfeld gemäß einer unterzeichneten Datenschutzvereinbarung mit Bildungsträgern nutzen („Anwendungen für Schüler“), wie im Abschnitt Schulbildungund FERPA weiter unten beschrieben.
Personen gelten als Kinder im Sinne dieser Richtlinie zum Datenschutz bei Kindern, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Person nach geltendem Recht eingeschränkt ist, weil die betreffende Person ein bestimmtes Mindestalter noch nicht erreicht hat (was beispielsweise nach dem US-amerikanischen Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet „Children's Online Privacy Protection Act“ („COPPA“) auf Personen unter 13 Jahren zutrifft).
Im Sinne dieser Richtlinie zum Datenschutz bei Kindern bezieht sich der Begriff Schüler auf jede Person, die eine Anwendung für Schüler nutzt.
Besucher in den USA: Weitere Informationen zum Children's Online Privacy Protection Act sowie allgemeine Tipps zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet finden Sie auf der Website OnGuard Online.
Die meisten Websites, Produkte und Dienste („Anwendungen“) von Autodesk richten sich in erster Linie an Erwachsene. Wir bezeichnen für Erwachsene konzipierte Anwendungen als „Anwendungen von allgemeinem Interesse“. Wir erfassen wissentlich keine personenbezogenen Daten von Kindern im Zusammenhang mit diesen Anwendungen von allgemeinem Interesse. Bestimmte Autodesk-Anwendungen sind für Kinder geeignet und wurden für sie entwickelt. Wir bezeichnen diese Anwendungen als „Anwendungen für Kinder“. Zurzeit ist Tinkercad die einzige Anwendung von Autodesk für Kinder. Beachten Sie, dass eine Anwendung für Kinder auch eine Anwendung für Schüler sein kann, wenn sie die oben beschriebenen Kriterien erfüllt.
Die Richtlinie zum Datenschutz bei Kindern enthält die folgenden Informationen:
Wir erheben die folgenden Informationen anhand der unten aufgeführten Methoden:
Wir verwenden erhobene Informationen über Kinder und Schüler für die folgenden Zwecke:
Wir fordern von einem Kind oder Schüler nicht mehr Daten an, als für die Nutzung von Anwendungen für Kinder oder Anwendungen für Schüler nötig sind. Wenn sich ein Kind entscheidet, uns bestimmte personenbezogene Daten nicht mitzuteilen (z. B. die E-Mail-Adresse eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, um dessen erforderliche Einwilligung einzuholen), schränken wir gegebenenfalls dessen Zugriff auf die Anwendung für Kinder ein oder deaktivieren bestimmte Funktionen.
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten und Ihre Inhalte auf unseren Servern und den Servern unserer Dienstanbieter. Da wir und unsere Dienstanbieter weltweit Server betreiben, können Ihre personenbezogenen Daten über nationale Grenzen hinweg übertragen und auf Servern außerhalb Ihres Landes bzw. Ihrer Region gespeichert werden. Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten so lange auf, wie es vernünftigerweise notwendig oder zulässig ist und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck steht, für den sie erhoben wurden. Beispielsweise können wir Ihre Daten speichern, um Ihnen die Anwendungen für Kinder oder die Anwendungen für Schüler bereitzustellen, die Sie verwenden oder angefordert haben, um gesetzliche Ansprüche zu begründen, geltend zu machen oder abzuwehren und falls erforderlich um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Daten können für einen zusätzlichen Zeitraum in Kopien verbleiben, die zu Sicherungszwecken und aus Gründen der Geschäftsfortführung erstellt werden. Es kann vorkommen, dass wir aus technischen, rechtlichen, behördlichen oder sonstigen betrieblichen Gründen nicht in der Lage sind, Ihre Daten vollständig zu löschen, zu anonymisieren oder zu deidentifizieren.
Wir verkaufen keine personenbezogenen Daten von Kindern und Schülern an Dritte. Weder Autodesk noch seine Drittanbieter nutzen personenbezogene Daten von Kindern oder Schülern zu Werbezwecken, um ein Profil eines Kindes zu erstellen und mit einer Anwendung in Beziehung zu setzen, zu einem anderen gesetzlich verbotenen Zweck oder zu einem Zweck, der nicht von der Einwilligung des Elternteils, des Erziehungsberechtigten oder der Schule (je nachdem, was zutrifft) abgedeckt wird.
Wir können personenbezogene Daten wie folgt offenlegen:
Tinkercad ist durch das kidSAFE Siegel-Programm als COPPA-konform zertifiziert. kidSAFE ist außerdem ein von der US-Bundeshandelskommission (Federal Trade Commission) genehmigter Anbieter für COPPA Safe Harbor.
Um mehr zu erfahren oder die Tinkercad-Zertifizierung durch kidSAFE verifizieren zu lassen, klicken Sie auf das kidSAFE-Siegel auf den Tinkercad-Webseiten, oder besuchen Sie https://www.kidsafeseal.com/certifiedproducts/tinkercad.html.
Wir gestatten einem Kind nicht wissentlich, ohne die Einwilligung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten ein Konto zu erstellen.
Falls wir feststellen, dass wir personenbezogene Daten eines Kindes auf eine Art und Weise verarbeitet haben, die nicht im Einklang mit den geltenden Gesetzen steht, werden wir unverzüglich die Daten löschen oder die Verarbeitung an geltendes Recht anpassen, indem wir beispielsweise eine entsprechende Genehmigung für die Verarbeitung einholen.
o Mit elterlicher Einwilligung erstelltes Kinderkonto
Wenn wir wissen, dass die Einwilligung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten nach geltendem Recht für minderjährige Benutzer einer Anwendung vorgeschrieben ist, werden wir um Angabe der E-Mail-Adresse eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten bitten, bevor wir personenbezogene Daten von dem Kind erheben. Wenn wir die elterliche Einwilligung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erhalten, löschen wir die vom Kind angegebenen Kontaktinformationen des Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten zusammen mit allen anderen mit dem Kind verbundenen Daten.
In einigen Fällen erfasst Tinkercad personenbezogene Daten von Kindern oder ermöglicht es Kindern, Inhalte zu erstellen, zu teilen und zu posten. Bevor wir Kindern die Nutzung bestimmter Features und Funktionen gestatten, die personenbezogene Daten von ihnen erfassen, holen wir die Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten ein, sofern diese nach geltendem Recht erforderlich ist. Dazu fordern wir die Zusendung eines unterzeichneten Einwilligungsformulars auf dem Postweg oder als E-Mail-Anhang an.
Zudem müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte gegebenenfalls ein eigenes Konto eröffnen, um das Konto ihres Kindes einsehen und moderieren zu können. Weitere Informationen hierzu finden Sie weiter unten im Abschnitt Optionen und Kontrollen der Kontrollinstanzen.
o Zugriff für Kinder mit Genehmigung der Schule
Unter Umständen können wir uns auf einen Bildungsträger verlassen, der die Einwilligung im Namen eines Elternteils erteilt, wie im Abschnitt „Schulbildung und FERPA“ weiter unten beschrieben.
Weitere Informationen zu den Rechten von Eltern in den USA in Bezug auf die Schulakten eines Kindes gemäß dem US-amerikanischen Gesetz zum Schutz der Privatsphäre im Bildungsbereich „Family Educational Rights and Privacy Act“ (FERPA) finden Sie weiter unten im Abschnitt Schulbildung und FERPA.
Nutzung von Tinkercad durch Kinder
Kinder können sich auf Tinkercad registrieren, um u. a.:
o Von einem Kind erstellte Inhalte und die Möglichkeit, solche Inhalte zu löschen
Tinkercad kann Aktivitäten beinhalten, die es Benutzern gestatten, Inhalte zu erstellen, zu verändern und zu speichern. Abhängig von den Einstellungen, die das Kind beim Posten der Inhalte gewählt hat, sind diese Inhalte gegebenenfalls öffentlich zugänglich.
Wir berücksichtigen alle Anfragen zum Entfernen der von ihnen in Tinkercad geposteten Inhalte, sofern wir nicht gesetzlich zu deren Speicherung verpflichtet sind.
o Erweiterte Realität
Tinkercad greift gegebenenfalls auf Gerätekameras zu, um Funktionen für erweiterte Realität zu nutzen, z. B. in Tinkercad entwickelte 3D-Modelle, die über das von der Kamera verfügbar gemachte Bild gelegt werden. Autodesk erfasst oder erhält keine Informationen, die mit der Kamera eines Geräts aufgenommen werden. Benutzer können den Zugriff der Anwendung auf die Kamera eines Geräts beenden, indem sie die entsprechenden Geräteeinstellungen ändern.
o E-Mail-Kontakt mit einem Kind
Einige unserer Anwendungen erfassen eventuell Online-Kontaktinformationen, z. B. die E-Mail-Adresse, um mit einem Benutzer kommunizieren zu können, der eine bestimmte Anfrage über den Kundendienst einreicht. Beispielsweise kann uns ein minderjähriger Benutzer eine E-Mail senden und fragen, wie ein Konstruktionswerkzeug verwendet wird, wenn er damit Schwierigkeiten hat.
Wenn uns bekannt ist, dass wir ohne die Einwilligung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten mit einem Kind kommunizieren, das Tinkercad nutzt, eine solche Einwilligung aber nach geltendem Recht erforderlich ist, werden wir einmal antworten, die personenbezogenen Daten des Kindes löschen und uns an keiner weiteren Kommunikation beteiligen.
So handhaben wir Kommunikationsanfragen:
Nachdem wir auf die Frage oder das Anliegen des Kindes reagiert haben, löschen wir bzw. unser Dienstanbieter diese Daten sofort nach der Beantwortung.
Wenn ein Kind die Kommunikation weiterführt, zusätzliche Tickets übermittelt oder sich für Newsletter anmeldet, löschen wir die personenbezogenen Daten des Kindes in jedem Fall, ohne Datensätze zu speichern. Der Elternteil muss möglicherweise jede Kommunikation gesondert ablehnen.
Wenn wir für eine Aktivität oder einen Dienst mehr als einmal mit einem Kind kommunizieren müssen, benötigen wir außerdem die E-Mail-Adresse eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, um diese über die Erhebung und Verwendung der Daten zu informieren und diesen die Möglichkeit zu geben, den weiteren Kontakt mit dem Kind zu unterbinden.
Tinkercad ermöglicht es Eltern und Erziehungsberechtigten, das Konto eines Kindes zu „moderieren“. Auf diese Weise können sie als Kontrollinstanz überprüfen, wie das Kind Tinkercad nutzt, und bestimmte Entscheidungen bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kindes treffen. Eltern oder Erziehungsberechtigte haben als Kontrollinstanz jederzeit folgende Möglichkeiten:
o Sie können bei einem bestimmten Konto die Einwilligung zur Erfassung weiterer personenbezogener Daten ihres Kindes verweigern.
o Sie können von uns verlangen, dass wir die von uns im Zusammenhang mit diesem Konto erfassten personenbezogenen Daten aus unserem Datenbestand löschen.
Denken Sie daran, dass eine Anforderung zur Löschung von Daten die Kündigung eines Kontos, einer Mitgliedschaft oder einer anderen Leistung zur Folge haben kann und dass auf die in diesem Konto gespeicherten Inhalte danach nicht mehr zugegriffen werden kann. Beachten Sie, dass Autodesk keinen Einfluss auf Dritte (z. B. andere Benutzer) hat, die möglicherweise öffentlich gepostete Inhalte kopiert und ebenfalls gepostet haben.
Eltern oder Erziehungsberechtigte haben als Kontrollinstanz folgende Möglichkeiten, um auf die personenbezogenen Daten, die wir über ein Kind erfasst haben, zuzugreifen und sie zu ändern oder zu löschen:
o Sie können Einsicht in die personenbezogenen Daten oder deren Löschung verlangen, indem sie sich bei ihrem Konto anmelden (sofern vorhanden).
o Sie können sich an uns wenden, um Zugang zu den personenbezogenen Daten zu erhalten oder sie ändern oder löschen zu lassen, indem sie eine E-Mail an parents@autodesk.com senden.
Bitte machen Sie in allen Mitteilungen per E-Mail oder Briefpost die folgenden Angaben:
o Name der Anwendung
o Benutzername des Kindes
o E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Kontrollinstanz
Zum Schutz der Privatsphäre und der Sicherheit von Kindern ergreifen wir angemessene Maßnahmen, um die Identität einer Kontrollinstanz zu bestätigen, bevor wir dieser Zugriff auf die personenbezogenen Daten eines Kindes gewähren. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt „Wie schützt Autodesk Ihre Daten?“ der Autodesk-Datenschutzerklärung.
Bei Anwendungen, die wir direkt Bildungsträgern für den Einsatz im Unterricht zur Verfügung stellen, können Bildungsträger gegebenenfalls als „Kontrollinstanzen“ für die Konten der Schüler fungieren. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Schulbildung und FERPA, Tinkercad-Unterrichtsräume“.
Die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Einschränkung sowie das Recht auf Erhalt einer Kopie Ihrer personenbezogenen Daten sind in der Autodesk-Datenschutzerklärung beschrieben.
In diesem Abschnitt wird beschrieben, wie Autodesk bei der Nutzung von Tinkercad und unseren Anwendungen für Schüler vorgeht.
Dieser Abschnitt gilt nicht, wenn Benutzer auf Autodesk-Anwendungen zugreifen, bei denen es sich nicht um Anwendungen für Schüler handelt. Schulen bzw. Schulbezirke können sich bei Fragen zur Autodesk-Datenschutzvereinbarung für Schüler an privacy.questions@autodesk.com wenden.
Autodesk kann Bildungsträgern Tinkercad direkt für den Einsatz im Unterricht zur Verfügung stellen. In diesem Fall können Bildungsträger die Einwilligung für die Erhebung personenbezogener Daten von Schülern erteilen, sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist. Autodesk erwartet, dass die Bildungsträger die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten informieren, bevor sie eine solche Einwilligung erteilen. Autodesk stellt Informationen für Lehrkräfte in der COPPA-Direktmitteilung zur Verfügung.
Wir können Bildungsträger auch auffordern, anstelle der Einwilligung der Schule oder zusätzlich dazu die Einwilligung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten einzuholen. In diesen Fällen können die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei Tinkercad gegebenenfalls als Kontrollinstanz für die Konten der Schüler hinzugefügt werden. Die Einwilligung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten würde es einem Kind auch ermöglichen, Tinkercad außerhalb der Schule zu nutzen.
Lehrkräfte können als Kontrollinstanz für Schüler fungieren, die Tinkercad nutzen. Dazu müssen sie über ihr Lehrerkonto einen Unterrichtsraum erstellen und den Schülern einen Klassencode zur Verfügung stellen, mit dem sie diesem Unterrichtsraum beitreten können. Schüler können dem Unterrichtsraum über ihre bereits vorhandenen Konten beitreten oder einen Spitznamen verwenden, den sie von der Lehrkraft erhalten haben, ohne sich für ein Tinkercad-Konto zu registrieren. Autodesk erhebt keine personenbezogenen Daten von Schülern, wenn sie einem Unterrichtsraum beitreten, und die Schüler können keine personenbezogene Daten an andere Tinkercad-Mitglieder weitergeben, sondern nur an die Lehrkraft, die den Unterrichtsraum erstellt hat. Alle anderen Datenerfassungspraktiken stimmen mit den in der Richtlinie zum Datenschutz bei Kindern beschriebenen Praktiken überein.
Bevor eine Lehrkraft Schülern gestattet, einem Unterrichtsraum mit einem bereits vorhandenen Konto beizutreten, muss sie sich vergewissern, dass ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter des Schülers die eventuell gesetzlich vorgeschriebene Einwilligung erteilt hat, und zwar entweder gemäß der Beschreibung in dieser Richtlinie zum Datenschutz bei Kindern oder direkt der Lehrkraft oder der Schule bzw. dem Schulbezirk der betreffenden Lehrkraft. Eine Lehrkraft bleibt Kontrollinstanz für das Schülerkonto, solange der betreffende Schüler am Tinkercad-Unterrichtsraum teilnimmt.
Dieser Abschnitt gilt für Bildungsträger, die dem US-amerikanischen Gesetz zum Schutz der Privatsphäre im Bildungsbereich „Family Educational Rights and Privacy Act“ („FERPA“) unterliegen und denen Autodesk direkt Anwendungen für den Einsatz im Unterricht zur Verfügung stellt.
In diesem Unterabschnitt werden die folgenden Definitionen verwendet:
Gemäß den Bestimmungen im Gesetz zum Schutz der Privatsphäre im Bildungsbereich „Family Educational Rights and Privacy Act“ (FERPA) gilt:
Weitere Informationen zum FERPA finden Sie auf der Website des US-Bildungsministeriums (Department of Education).
Bei Widersprüchen oder Abweichungen zwischen den Bestimmungen dieser Richtlinie zum Datenschutz bei Kindern und einer Datenschutzvereinbarung mit einem Bildungsträger haben die Bestimmungen der Datenschutzvereinbarung Vorrang.
Stehen diese Richtlinie zum Datenschutz bei Kindern und die Autodesk-Datenschutzerklärung im Widerspruch zueinander, definiert diese Richtlinie zum Datenschutz bei Kindern unseren Umgang mit den personenbezogenen Daten von Kindern und Schülern nach geltendem Recht.
Falls sich die Art und Weise, auf die wir die personenbezogenen Daten von Kindern und Schülern verwenden, ändert, werden wir diese Richtlinie zum Datenschutz bei Kindern entsprechend aktualisieren. Wenn wir in der Richtlinie zum Datenschutz bei Kindern Änderungen vornehmen, weisen wir am Anfang der Richtlinie darauf hin, indem wir das Datum der letzten Aktualisierung angeben. Bei rechtserheblichen Änderungen dieser Richtlinie zum Datenschutz bei Kindern werden wir uns bemühen, den Bildungsträger oder die Kontrollinstanz durch eine entsprechende Mitteilung vor dem Wirksamkeitsdatum der betreffenden Änderung darüber zu informieren, z. B. durch einen gut sichtbaren Hinweis auf unserer Website oder in unseren Diensten oder per E-Mail. Gegebenenfalls werden wir uns auch um die Einwilligung der als Kontrollinstanz fungierenden Eltern, Erziehungsberechtigten oder Bildungsträger bemühen.
Wenn Sie uns kontaktieren möchten, verwenden Sie bitte die folgenden Kontaktdaten. Bitte geben Sie in allen Mitteilungen den Namen der Anwendung an, derentwegen Sie uns kontaktieren:
Per E-Mail unter: privacy.questions@autodesk.com
Telefonisch unter: +1 415-507-5000
Per Briefpost an:
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